Was ist Psychotherapie?
Eine Begriffsklärung.
Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt Behandlung der Seele beziehungsweise von seelischen Problemen.Sie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns. Dazu zählen psychische Störungen wie z.B. Ängste, Depressionen, Essstörungen, Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen, Süchte und Zwänge. Darüber hinaus wird Psychotherapie bei psychosomatischen Störungen angewandt. Der Begriff Psychosomatik bringt zum Ausdruck, dass die Psyche (Seele) einen schädigenden Einfluss auf das Soma (Körper) hat.
Immer mehr werden psychologische Behandlungsmethoden auch begleitend zu medizinischen Maßnahmen, bei organischen Störungen, eingesetzt (z.B. bei chronischen Erkrankungen, bei starken Schmerzzuständen, bei neurologischen Störungen, bei Herzkreislauferkrankungen).
Wann ist eine Psychotherapie ratsam?
Wer von seelischen Problemen geplagt wird und diese alleine nicht in den Griff bekommt, sollte sich ebenso wenig wie bei körperlichen Erkrankungen scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.Dies gilt natürlich vor allem dann, wenn sich die psychische Störung schon über längere Zeit hinzieht oder wenn sie sich gar mehr und mehr verschlimmert. Für den Erfolg einer Therapie ist es allerdings sehr bedeutsam, dass der Betroffene ernsthaft dazu bereit ist, sich mit seinen Problemen auseinanderzusetzen und an deren Beseitigung - unterstützt durch den Psychotherapeuten - mitzuarbeiten.
Damit eine Psychotherapie erfolgreich ambulant durchgeführt werden kann, muss beim Patienten im übrigen ein Mindestmaß an psychischer Stabilität und Belastbarkeit noch gegeben sein. Andernfalls ist eine stationäre Psychotherapie vorzuziehen. Fast die Hälfte aller Deutschen ist im Laufe des Lebens mindestens einmal von einer ernsthaften psychischen Erkrankung betroffen.
Die überwiegende Anzahl der Betroffenen, die sich für eine psychotherapeutische Behandlung ihrer Probleme entschließen, profitieren von einer Psychotherapie. Forschungsergebnisse zeigen, dass es 80 % der Patient/inn/en nach Abschluss der Psychotherapie besser geht, als den Betroffenen, die keine Psychotherapie gemacht haben.
Dazu ist jedoch Zeit und Geduld erforderlich, insbesondere bei bereits jahrelang bestehenden Beschwerden. Erfahrungsgemäß wird sich der Erfolg nicht schnell und gradlinig einstellen. Im Verlauf einer Psychotherapie kommt es gelegentlich auch zu Rückschlägen, die erst überwunden werden müssen.
Wer ist wer?
Psychotherapeut - Psychiater - Psychologe. Drei Begriffe, die immer wieder verwechselt werden, wenn Menschen bei seelischen Erkrankungen, Beschwerden und Störungen oder körperlichen und sozialen Problemen Hilfe suchen und überlegen, an wen sie sich am besten wenden. Folgende Begriffsklärungen sollen dabei helfen.Psychotherapeut
Ein Psychotherapeut übt Psychotherapie aus. Das kann ein Psychologe ("Psychologischer Psychotherapeut") oder ein Mediziner ("Ärztlicher Psychotherapeut") oder ein Pädagoge für die Therapie von Kindern und Jugendlichen ("Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut") sein. Alle drei haben zusätzlich zu ihrem Grundberuf eine psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen.Der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ist seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz geregelt. Das Gesetz schützt zugleich die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" strafrechtlich für diejenigen, die eine Approbation (Berufszulassung) als Psychologe oder Arzt aufgrund des Psychotherapeutengesetzes besitzen.
Psychiater
Facharzt für seelische Erkrankungen oder Störungen. Psychiater gehen von der körperlichen Seite an psychische Probleme heran.Der Psychiater hat Medizin studiert. Nach Abschluss des Medizinstudiums hat er eine mehrjährige Facharztausbildung zum Psychiater absolviert. In dieser Ausbildung hat er spezielle Kenntnisse über Entstehung und Verlaufsformen von Krankheiten des Geistes und der Seele erworben und gelernt, diese Krankheiten zu erkennen und zu behandeln, zumeist mit Medikamenten, den sogenannten Psychopharmaka.
Erst eine psychotherapeutische Zusatzausbildung berechtigt einen Psychiater (oder einen anderen Arzt), auch Psychotherapie auszuüben und neben der Facharztbezeichnung (hier: Psychiater) die Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" oder "Psychoanalyse" zu führen. Neuere Facharztausbildungen führen zu den Titeln "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie" oder "Facharzt für Psychotherapeutische Medizin". So ausgebildete Ärzte werden zusammenfassend als "Ärztliche Psychotherapeuten" bezeichnet.
Psychologe
Hochschulabsolvent, der das Fach Psychologie studiert hat. Psychologen gehen von der psychischen Seite an psychische Probleme heran. Die Berufsbezeichnung "Psychologe" darf nur von Personen geführt werden, die über den Abschluss eines Hochschulstudiums im Fach Psychologie verfügen. Nach Abschluss des Psychologiestudiums kann der Psychologe eine mindestens dreijährige psychotherapeutische Ausbildung absolvieren, die ihn für die eigenverantwortliche Ausübung der Psychotherapie qualifiziert. Der so ausgebildete Psychologe wird "Psychologischer Psychotherapeut" genannt.Ein Psychologischer Psychotherapeut verwendet keine Medikamente. Sein Behandlungsansatz ist ein anderer. Er unterstützt den Patienten mit psychologischen Mitteln dabei, die psychische Erkrankung durch eine bewusste Auseinandersetzung mit ihren Ursachen und/oder durch gezieltes Einüben neuer Verhaltensweisen zu überwinden. Falls eine organische Erkrankung mitbehandelt werden muss, oder wenn bei einer psychischen Erkrankung eine Kombination von psychologischer und medikamentöser Therapie notwendig ist, arbeitet der Psychologische Psychotherapeut mit Ärzten zusammen.
Die Spreu vom Weizen trennen.
Woran erkennt der Laie die Fachleute für Psychotherapie?
Den Titel "Psychologischer Psychotherapeut" darf nur führen, wer als Diplom-Psychologe ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen hat und die staatliche Anerkennung seiner psychotherapeutischen Qualifikation durch die Approbation besitzt. Außer diesen Psychologen dürfen sich Ärzte als "Psychotherapeut" bezeichnen, wenn sie nach dem Medizinstudium eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert haben. Bei "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten" kann die Grundausbildung auch in einem Studium der Pädagogik oder Sozialpädagogik bestehen. Sie gehen bei der Suche nach einem qualifizierten Behandler immer sicher, wenn Sie sich bei seriösen Einrichtungen: z.B. Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung erkundigen. Scheuen Sie sich im Zweifel auch nicht, den Therapeuten Ihrer Wahl direkt nach seiner Ausbildung zu fragen.Qual der Wahl.
Die richtige Therapieform und der passende Psychotherapeut.
Nicht anders als bei einer medizinischen Behandlung ist der Einsatz einer Psychotherapie in der Regel dann besonders erfolgsversprechend, wenn das eingesetzte Verfahren bzw. die gewählte Kombination unterschiedlicher Methoden genau auf das zu lösende Problem zugeschnitten sind.Was im Einzelfall die richtige Therapieform oder Kombination ist, kann der Laie schwer beurteilen. Dazu braucht er den Rat des Experten. Viele Psychotherapeuten arbeiten ohnehin methoden-übergreifend, d.h. sie verbinden Elemente verschiedener Therapieformen in einem Gesamtkonzept der Behandlung. Ergebnisse aus der neuesten wissenschaftlichen Forschung bestätigen dieser Behandlungsstrategie gute Erfolge.
In der ambulanten Versorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen leider nicht für alle wissenschaftlich anerkannten und praktisch bewährten Therapieverfahren die Kosten. Über die Krankenversicherungs-Chipkarte (vgl. "Der direkte Weg zum Psychotherapeuten") kann nur eine psychoanalytische Therapie, eine tiefenpsychologisch-fundierte Therapie oder eine Verhaltenstherapie in Anspruch genommen werden. Andere wissenschaftlich abgesicherte Methoden wie die Gesprächspsychotherapie, die Gestalttherapie und die Psychodramatherapie werden von den Kassen bisher nicht übernommen, wenn die Behandlung ambulant erfolgt. Sie muss ggf. privat bezahlt werden (siehe aber "Die Möglichkeit der Kostenerstattung"). In Einrichtungen der stationären Versorgung werden diese Verfahren hingegen in beträchtlichem Umfang eingesetzt und von den Kostenträgern - darunter selbstverständlich auch den Krankenkassen - finanziert. Berufsverbände der Psychologen und Psychotherapeuten halten diese Trennung für willkürlich, d.h. für sachlich nicht gerechtfertigt. Sie setzen sich dafür ein, dass alle bewährten Verfahren allen Patienten zur Verfügung gestellt werden und stets eine optimale Behandlung, die auf das Störungsbild so exakt wie möglich zugeschnitten ist (s.o.), gewährleistet werden kann.
Darauf müssen Sie achten:
Ebenso wichtig wie die Therapieform ist, dass die "Chemie" zwischen Ihnen und dem Therapeuten stimmt. Achten Sie auf Ihre innere Stimme. Fühlen Sie sich im ersten Gespräch mit einem Therapeuten gut aufgehoben, ist eine bedeutende Voraussetzung für den Therapieerfolg erfüllt. Stellt sich in den ersten Sitzungen kein Vertrauensverhältnis ein, sollten Sie einen anderen Psychotherapeuten aufsuchen.So können Sie sich informieren:
Klicken Sie auf meiner Website auf "Therapeutenliste", um eine vollständige Liste aller kassenzugelassenen Psychotherapeut/en/innen und aller Psychologischen Beratungsstellen im südlichen Emsland zu bekommen.Krankenkassen: Sie können sich auch bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. Jede Krankenkasse verfügt über Adressenlisten der Vertragsbehandler; das sind Psychologische Psychotherapeuten und Ärzte, die von den Kassen anerkannt sind.
Kassenärztliche Vereinigungen: Die KVen nennen Ihnen gerne Psychotherapeut/en/innen in Ihrer Nähe. In Niedersachsen bieten sie auch unter der Internetadresse www.arztauskunft-niedersachsen.de Auskunft an.
Darauf müssen Sie achten:
Wenn Sie einen Therapeuten ausgewählt haben, vereinbaren Sie einen Termin für das erste Gespräch. Klären Sie schon bei diesem ersten Kontakt die Frage, ob im Fall einer Behandlung die Krankenkasse die Kosten übernimmt.Der direkte Weg...
...zum Psychotherapeuten. Wenn Sie bei einer AOK, einer Ersatz-, Betriebs-, Innungs- oder anderen gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, haben Sie grundsätzlich die freie Wahl unter allen sogenannten Vertrags-Ärzten und Vertrags-Psychotherapeuten. Sie können daher einen kassenzugelassenen Psychotherapeuten ohne Überweisung, d.h. ohne vorher einen Arzt konsultieren zu müssen, direkt aufsuchen. Mit der Inanspruchnahme des Psychotherapeuten sind für Sie bis auf die Vorlage Ihrer Krankenversicherungs-Chipkarte in der Regel keine besonderen Formalitäten verbunden. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wickelt der Psychotherapeut direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Kosten der (genehmigten) Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse in voller Höhe übernommen.Der Behandlung eines Psychotherapeuten geht erst der verpflichtende Besuch einer Sprechstunde zur diagnostischen Abklärung voran. Alle Psychotherapeuten sind verpflichtet, eine Sprechstunde anzubieten. Allerdings ist damit nicht automatisch auch ein Therapieplatz verbunden! Fragen Sie daher bei einem Sprechstundentermin nach, wann denn die eigentliche Therapie beginnen könnte. Falls Ihnen Psychotherapeuten nicht kurzfristig einen Sprechstundentermin anbieten können, können Sie sich auch über die Terminservicestellen Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung telefonisch einen Sprechstundentermin bei einem Psychotherapeuten in Ihrer Nähe anbieten lassen (Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen: 0511-56 99 97 93 bzw. Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe: 0231-94 32 94 44).
Die ersten Behandlungsstunden werden als "probatorisch", d.h. vorbereitende Sitzungen bezeichnet. Meist zeigt sich in diesen Probe-Sitzungen auch schon, ob sich voraussichtlich die notwendige vertrauensvolle Beziehung zwischen Ihnen und dem Therapeuten einstellen wird, die für den Behandlungserfolg sehr bedeutsam ist. Falls Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie vor dem Beginn einer Therapie zunächst mit Ihrer Versicherung abklären, ob und in welchem Sitzungsumfang Psychotherapie überhaupt erstattet wird.
Nach den probatorischen Sitzungen bei einem Psychologischen Psychotherapeuten, noch bevor der Therapeut mit der eigentlichen Behandlung beginnt, müssen Sie einen Arzt, z.B. Ihren Hausarzt, aufsuchen. Dieser klärt ab, ob evtl. auch eine körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich medizinisch zu behandeln ist.
Schwierigkeiten
...auf dem Weg zur Psychotherapie.Auf dem Weg zu einer Psychotherapie treten leider nicht selten immer noch Probleme auf. Psychotherapeutische Praxen sind häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies gilt vor allem für kassenzugelassene Psychotherapeuten, die der Versicherte ohne weiteres auf seiner Krankenversicherten-Chipkarte in Anspruch nehmen kann.
Die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung
Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie - auf dem Wege der Kostenerstattung - die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung), aber keine Kassenzulassung besitzt. In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat. Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.Darauf müssen Sie achten:
Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können. Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.(Dieser Psychotherapie-Wegweiser wurde auf der Basis einer Patienteninformationsbroschüre zur Psychotherapie des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V., BDP, erstellt)